ALLGEMEINE HINWEISE
Vor der erstmaligen Benutzung der Anlage müssen die Parcours- Regeln sorgfältig durchgelesen werden und mit der Unterschrift bestätigt werden.
Mit der persönlichen Unterschrift am Anmeldeformular wird ausdrücklich bestätigt dass die Parcoursregeln / Platzordnung verstanden worden sind und akzeptiert werden.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
COMPOUND UND ARMBRUST NICHT ERLAUBT !!!
Der Parcours darf erst begangen werden, wenn man sich ordnungsgemäß eingetragen und die Parcoursgebühr entrichtet hat.
2. Compound und Armbrust NICHT erlaubt!
3. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. Das
Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr!
4. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines geübten Bogenschützen mit
Parcourserfahrung den Parcours benutzen.
Ohne ausführliche Einschulung darf kein Anfänger den Parcours begehen!
5. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und
weder Menschen noch Tiere gefährdet sind. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.
6. Der Parcours darf nur in Reihenfolge der Abschusspflöcke, aufsteigend ab Nr. 1, begangen werden. Der Weg ist mit roten oder gelben Wegweisern gekennzeichnet.
7 .Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere/Scheiben geschossen werden und ausschließlich nur von den markierten Abschusspflöcken. Aus Sicherheitsgründen muss der Abschusspflock berührt werden! Schüsse in die Luft,
absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume, sowie Schüsse auf lebende Tiere sind strengstens untersagt!
8. Es dürfen auf jedes Ziel nur maximal 3 Pfeile abgeschossen werden. Nach einem Körpertreffer ist es untersagt einen weiteren Pfeil auf dasselbe Ziel zu schießen.
Bei Nichteinhaltung wird 18.- € Tagesgebühr nachverrechnet, oder ein Parcoursverweis ausgesprochen!
9. Beim Suchen der Pfeile muss das Ziel durch ein Gruppenmitglied, einen Bogen an der Zielscheibe lehnend oder durch ein Kleidungsstück abgesichert werden, damit für nachfolgende Bogenschützen ersichtlich wird, dass das Ziel nicht zum Abschuss freigegeben ist.
10. Es ist untersagt, die 3D - Ziele , Abschusspflöcke und Schusslinie eigenmächtig zu verändern.
11. Gefundene Pfeile und Müll werden mitgenommen. Wer einen Pfeil findet, egal wie er aussieht, sollte diesen
mitnehmen. Gefundene Pfeile gehören dem Schützen. Man ist als Finder nicht automatisch Eigentümer sondern gibt den Pfeil an der Sammelstelle ab.
12. Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf freilaufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötigen Lärm vermeiden.
13. Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Keine Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss!
14. Hunde sind zwingend an der Leine zu führen, besonders zum Schutz des Hundes – von Jägern kontrolliertes Gebiet!
15. Der Parcoursbetreiber und Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen - oder
Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt!